Bundesregierung will die Regelung prüfen
Dank zusätzlicher Zahlungen für Standorte mit wenig Wind werden in den südlichen Bundesländern Windkraftindustrieanlagen gebaut, vor allem in Baden-Württemberg.
Dort gingen allein im ersten Halbjahr 2025 Anträge für fast 1.300 Windkraftanlagen ein, in Bayern sind inzwischen nach jahrelanger Flaute ebenfalls wieder knapp 200 Windräder in Planung.
Das sogenannte Referenzertragsmodell ist ein Mechanismus, der seit Langem (ca. 20 Jahre) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthalten ist. Er sorgt bisher dafür, dass Windräder in Gebieten mit niedrigeren Windstärken diesen Standortnachteil teilweise ausgeglichen bekommen, durch eine höhere Einspeisevergütung nach EEG.
Dieses Referenzertragsmodell soll laut Koalitionsvertrag von Union und SPD nun "auf Kosteneffizienz unter anderem hinsichtlich unwirtschaftlicher Schwachwind-Standorte" überprüft werden. Windschwächere Standorte könnten also aussortiert werden.
Bernd Wust vom Bundesverband Windenergie (BWE): "Wenn das angefasst oder gestrichen wird, dann kann es wirklich passieren, dass Windenergieanlagen in Bayern wirtschaftlich nicht mehr betrieben werden können."
Im Klartext heißt das nichts anderes, als daß Windindustrieanlagen ohne zusätzliche EEG-Förderung unwirtschaftlich und damit unrentabel sind. Und es heißt auch: Es geht nicht um die Rettung des Weltklimas, sondern um die Umverteilung von Steuergeldern in privatwirtschaftliche Gewinne.
Ministerin Reiche findet Ausbauziele überzogen
Ob die Bundesregierung tatsächlich die Bedingungen für Windkraft ändern will und auf welche Weise, steht laut einem Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums noch nicht fest.
Bis "Ende des Sommers" soll das Ergebnis einer Monitoring-Studie zur Energiewende vorliegen, die als Grundlage dienen soll, um einen etwaigen Änderungsbedarf zu prüfen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat jedoch bereits öffentlich gesagt, dass die bestehenden Ziele für den Ausbau Erneuerbarer Energien aus ihrer Sicht "völlig unrealistisch" und "überzogen" seien.
Eine zweite Klausel im schwarz-roten Koalitionsvertrag könnte die Windkraft deshalb ebenfalls ausbremsen: Auch das Ziel, bis 2032 bundesweit zwei Prozent der Fläche als Windenergiegebiet auszuweisen, soll überprüft werden.